Besteuerung

Die steuerliche Vertretung ist eine der von unseren Kunden am meisten nachgefragten Dienstleistungen: Nach dem Kauf einer Immobilie in Spanien sind Nicht-Residenten verpflichtet, Steuern auf die in ihrem Besitz befindliche Immobilie zu zahlen. Diese Steuer wird jedes Jahr an die spanische Hacienda (Finanzamt) gezahlt. Außerdem ist es gesetzlich vorgeschrieben, dass alle Immobilieneigentümer, die nicht in Spanien ansässig sind, einen Fiskalvertreter in Spanien bestellen.

Unsere Dienstleistungen als Fiskalvertreter umfassen nicht nur die Erstellung und Einreichung Ihrer Steuererklärungen als Nichtansässiger, sondern auch die Unterstützung und Beratung hinsichtlich Ihres steuerlichen Status in Spanien. Sie erhalten die beste Beratung, egal ob es um Ihren persönlichen Status oder Ihren Nachlass geht. Unsere Anwälte versorgen Sie mit den steuerlichen Informationen, die Sie für jede spezifische Situation benötigen, zum Beispiel, wenn Sie in Spanien ansässig werden.

Wenn Sie uns als Ihren Fiskalvertreter in Spanien bestellen möchten, laden Sie bitte das nachstehende Formular herunter. Füllen Sie bitte alle Felder aus (vollständiger Name, Adresse im Land Ihres Wohnsitzes, NIE-Nummern usw.) und vergessen Sie nicht, es zu unterschreiben. Aber noch besser ist es, wenn Sie uns anrufen oder uns eine Nachricht schicken

Free Consultation