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Steuerrecht
Dies ist ein wichtiges Thema für fast jeden, aber besonders wichtig für diejenigen, die in Spanien Eigentum besitzen, aber nicht dort leben.
Unabhängig davon, ob Sie berufstätig sind oder sich im Ruhestand befinden, sind Sie, wenn Sie mehr als 183 Tage im Jahr in Spanien leben, gesetzlich verpflichtet, eine jährliche Steuererklärung abzugeben (für Ansässige), auch wenn Sie keine Immobilie in Spanien besitzen.
Wenn Sie ein Ferienhaus in Spanien besitzen und nicht ortsansässig sind, sind Sie nach spanischem Recht verpflichtet, eine jährliche Steuererklärung abzugeben, unabhängig davon, ob Sie die Immobilie selbst nutzen oder jemand sie nutzt.
Das Team von spezialisierten Anwälten bei AP Legal Services kann sowohl Residenten als auch Nichtresidenten beraten und unterstützen. Wir bieten individuelle Steuerberatung und -planung und kümmern uns um die gefürchteten Steuererklärungen, die jeder fürchtet, damit Sie die schönen Dinge des Lebens genießen können!